AGB
1. Anwendungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) gelten für alle Angebote, Rechtsgeschäfte und sonstige wie immer geartete Leistungen, die von Stallprofi TH GmbH Lindenthalstraße 2, A-4623 Gunskirchen (im Folgenden „Stallprofi“ genannt) angeboten oder abgeschlossen werden. Die Lieferungen und Leistungen von Stallprofi erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der gegenständlichen AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt.
1.2. Durch die Abgabe einer Bestellung anerkennt der Kunde diese AGB und erklärt sich mit deren Inhalt einverstanden. Maßgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB. Stallprofi behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Ohne Zustimmung des Kunden zu diesen AGB kommt ein Vertrag mit Stallprofi nicht zustande.
1.3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Käufer bzw. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen Vorschriften ganz oder zum Teil widersprechen, so behalten die übrigen Bestimmungen dieser AGB dennoch ihre Gültigkeit.
2. Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote von Stallprofi sind freibleibend und unverbindlich; sie sind lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden zu verstehen.
2.2. Der Vertragsabschluss kommt mit der an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit dem Zugang der Ware bei dem Kunden bzw. bei dem vom Kunden namhaft gemachten Empfänger zustande. Stillschweigen von Stallprofi gilt nicht als Zustimmung bzw. als Annahme von Bestellungen der Kunden. Stallprofi ist zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, diese stellen eine unzumutbare Benachteiligung der Kunden dar.
2.3. Technische Angaben, Maße, Gewichte und Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Preislisten, Onlineshop, etc. sind freibleibend und können von Stallprofi jederzeit geändert werden. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in diesen Produktpräsentationen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben Stallprofi vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte oder Ansprüche, egal welcher Art oder welchen Umfangs gegen Stallprofi abgeleitet werden können.
2.4. Stallprofi übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in Werbemitteln bereitgestellten Informationen und behält sich Irrtümer, insbesondere in Bezug auf Preisauszeichnungen und Farbabweichungen ausdrücklich vor. Stallprofi übernimmt keine Garantie für die Übereinstimmung der in Werbung, Prospekten, Onlineshop, etc. angezeigten Farben mit den tatsächlichen Farben.
2.5. Gesonderte Vorgaben oder Anforderungen des Kunden an den vertragsgegenständlichen Waren oder an die von Stallprofi zu erbringenden Leistungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch Stallprofi. Nachträgliche Änderungswünsche können – ohne Rechtsanspruch des Kunden – nur in Ausnahmefällen und gegen entsprechenden Kostenersatz durchgeführt werden. Die Wahl eines oder mehrerer (Vor-)Lieferanten bleibt Stallprofi überlassen. Der Bezug bei einer bestimmten oder anderen Bezugsquelle kann vom Kunden nicht verlangt werden.
2.6. Sollte sich eine Vertragserfüllung als unmöglich herausstellen, erfolgt umgehend eine Rückzahlung eines bereits bezahlten Geldbetrages. Darüberhinausgehende Ansprüche der Kunden aus einer Unmöglichkeit der Vertragserfüllung seitens der Stallprofi sind ausgeschlossen.
3. Lieferung
3.1 Soweit in der Auftragsbestätigung keine anderen Angaben enthalten sind, erfolgt der Versand der Ware stets auf Kosten und auf Gefahr des Kunden.
3.2. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, ist die Angabe einer Lieferfrist unverbindlich und nicht als Zusicherung oder fixer Liefertermin zu verstehen. Der Kunde ist verpflichtet, die von Stallprofi zur Verfügung gestellten Lieferungen anzunehmen. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch Stallprofi, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Bei Maß- oder Sonderanfertigungen beginnt die Lieferfrist erst mit dem Zugang der vom Kunden unterschriebenen Rücksendekarte, in der die Richtigkeit der Maßangaben und der Pläne bestätigt wird.
3.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei der Übergabe unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 4 Werktagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf das Vorhandensein allfälliger Mängel zu prüfen. Der Kunde verliert das Recht auf die Einrede einer mangelhaften oder unvollständigen Lieferung, wenn er innerhalb dieser Frist Stallprofi nicht schriftlich und in konkreter Weise über die von ihm festgestellten Mängel verständigt. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware dem Transporteur gegenüber schriftlich zu rügen, durch Aufnahme von Lichtbildern zu dokumentieren und darüber hinaus unverzüglich auch Stallprofi schriftlich mitzuteilen.
3.4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe an das mit dem Transport beauftragte Unternehmen auf den Kunden über. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die im Einflussbereich des Kunden liegen, so geht die Gefahr ab der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Es besteht für Stallprofi keine Verpflichtung zum Abschluss einer Transportversicherung.
3.5 Nimmt der Kunde die Ware zur Gänze oder zum Teil nicht an oder gerät er aus welchen Gründen auch immer in Annahmeverzug, ist Stallprofi dazu berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und/oder vom Kunden Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu begehren. Stallprofi ist in derartigen Fällen weiters dazu berechtigt, ohne Schadens- oder Verschuldensnachweis 30% der jeweiligen Auftragssumme und darüber hinaus auch den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens, einschließlich des entgangenen Gewinnes zu begehren.
3.6. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter oder von Stallprofi nicht zu vertretender Umstände verlängert sich entweder die Lieferfrist im angemessenen Umfang oder ist Stallprofi dazu berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In all diesen Fällen treffen Stallprofi keine Verzugsfolgen.
3.7. Stallprofi ist berechtigt, die Versand– oder Verpackungsart selbst zu bestimmen. Nicht benötigtes, aber bestelltes und geliefertes Material (Retouren) ist auf Kosten des Kunden im ursprünglichen, mangelfreien Zustand und ordnungsgemäß verpackt an den Geschäftssitz von Stallprofi zu versenden. Zwischen Zugang der Ware und Retournierung dürfen nicht mehr als 2 Monate liegen. Den Wert der Retouren legt – je nach Zustand – Stallprofi fest. Sonder- und Maßanfertigungen können nicht retour gesendet werden.
4. Preise, Zahlungsmodalitäten, Eigentumsvorbehalt
4.1. Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer ab Werk bzw. ab dem Auslieferungslager von Stallprofi ohne Verpackung, ohne Transportversicherung, ohne Fracht- und Montagekosten. Für in Deutschland ansässige Kunden mit einer UID-Nummer werden die Preise exklusive Umsatzsteuer angeboten. Stallprofi behält sich das Recht vor, vom Kunden vor Durchführung der Lieferung Akontozahlungen zu verlangen. Mit diesen AGB akzeptiert der Kunde die Zusendung einer elektronischen Rechnung in Form eines PDF-Dokumentes.
4.2. Die Preise sind nach den im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung in Geltung stehenden Lohn- und Materialkosten erstellt. Ist die Lieferung mehr als 2 Monate nach Vertragsabschluss zu erbringen und ändern sich in diesem Zeitraum die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegenen Lohn- und Materialkosten oder von Stallprofi nicht beinflussbare Kosten wie z. B. Steuern, Zölle oder Transporttarife kann Stallprofi entweder diese Erhöhungen auf den Kunden überwälzen oder im Falle dessen Verweigerung zur Übernahme dieser Mehrkosten vom Vertrag zurücktreten.
4.3. Rechnungen von Stallprofi – auch Teilrechnungen – sind spesen- und abzugsfrei, insbesondere ohne Skontoabzug, zur Zahlung fällig. Wechsel- oder Schecks werden nicht angenommen. Es bleibt Stallprofi vorbehalten, eingehende Zahlungen und allfällige mehrere Forderungen nach Ermessen von Stallprofi zu widmen. Stallprofi ist berechtigt, Vorauszahlungen und/oder die Bereitstellung entsprechender Sicherheiten (z. B. Bankgarantien) vom Kunden zu verlangen.
4.4. Werden Zahlungstermine nicht eingehalten und gerät der Kunde in Zahlungs- oder Annahmeverzug, ist Stallprofi dazu berechtigt, nach ihrer Wahl entweder den gesamten Kaufpreis sofort fällig zu stellen oder nach Setzung einer angemessenen Frist von 14 Tagen vom Kaufvertrag zurückzutreten und die gelieferten Waren vom Kunden zurückzuverlangen. Vereinbarte Boni oder Rabatte entfallen bei Zahlungs- oder Annahmeverzug des Kunden. Weiters ist der Kunde verschuldensunabhängig dazu verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu bezahlen, wobei Stallprofi berechtigt ist, darüberhinausgehende Bankzinsen im üblichen Ausmaß geltend zu machen. Ist der Kunde ein Verbraucher werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. in Rechnung gestellt. Der Kunde hat darüber hinaus die Stallprofi entstehenden Mahn- und Inkassospesen insoweit zu ersetzen, als diese marktüblich sind. Sofern eine Mahnung durch Stallprofi erfolgt, verpflichtet sich der Kunde ab der ersten Mahnung einen Betrag von zumindest € 10,00 je Mahnung zu bezahlen.
4.5. Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung von Stallprofi nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung durch Aufrechnung mit anderen Forderungen zu tilgen oder die Zahlung, aus welchen Gründen auch immer, zurückzuhalten
4.6. Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung verbleibt die Ware im Eigentum von Stallprofi. Kommt der Kunde hinsichtlich des durch den Eigentumsvorbehalt gesicherten Entgelts in Zahlungsverzug, ist Stallprofi jederzeit dazu berechtigt, die Vorbehaltsware vom Kunden zurückzufordern oder bei dem Kunden auf dessen Kosten abzuholen. Darüber hinaus ist es dem Kunden bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises untersagt, die Waren in welcher Form auch immer an Dritte weiterzugeben oder zu übertragen.
5. Liefer- und Versandkosten
5.1. Liefer- und Versandkosten stellt Stallprofi zusätzlich zu den Preisen der jeweiligen Waren in Rechnung. Die Versandkosten gelten pro Bestellung und beinhalten die Kosten einer üblichen Verpackung sowie die Zustellkosten.
5.2. Lieferungen erfolgen an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse. Paketware wird bis an die Haustüre des Kunden geliefert. Bei Speditionsware erfolgt die Lieferung in der Regel an den vom Kunden mitgeteilten Verwendungsort und bis zur Bordsteinkante. Der Kunde ist in diesem Fall dafür verantwortlich, dass die Zufahrt mit einem LKW, dessen Entladung sowie der Zugang zum Verwendungsort möglich und gewährleistet ist.
5.3. Nimmt der Kunde die bestellte Ware am Liefertermin nicht entgegen, obwohl der Liefertermin vereinbart oder mit angemessener Frist angekündigt wurde oder ist die Lieferung nicht möglich, weil die Ware nicht durch die Zugänge passt, trägt der Kunde die Kosten der erfolglosen Lieferung sowie der in weiterer Folge entstehenden Lagerungs- und Verwahrungskosten.
6. Gewährleistung, Schadenersatz, Abtretungsverbot
6.1. Mangels anderer Regelungen in diesen AGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
6.2. Stallprofi übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie für Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen. Geringfügige Strukturabweichungen von verzinkten, beschichteten oder lackierten Teilen, wie insbesondere Deformierungen, Kratzspuren etc., die keinen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit und die Lebensdauer haben, sind von der Gewährleistung ausdrücklich ausgenommen. Beim Kauf von Waren, für die eine Montage, Einstellung oder Überprüfung nach technischen Standards notwendig ist, werden diese Waren von Stallprofi ohne Montage, Einstellung und ohne technische Überprüfung einer Montage ausgeliefert. Stallprofi empfiehlt den Kunden, derartige Arbeiten von Fachkräften vornehmen zu lassen. Die fachgerechte Montage und Kosten einer Einstellung sind im Kaufpreis nicht inbegriffen. Die im Rahmen der Gewährleistung vorzunehmende Verbesserung oder der Austausch werden – mangels gesonderter Vereinbarung – binnen einer Frist von 4 Wochen vorgenommen. Bei Nachlieferungen übernimmt Stallprofi für die exakte Übereinstimmung mit der Erstlieferung keine Gewähr.
6.3. Bei dem Verkauf gebrauchter Waren an Verbraucher (B2C) beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, im Falle von Unternehmergeschäften (B2B) wird die Gewährleistung bei dem Verkauf gebrauchter Waren ausgeschlossen. Weiters wird bei Unternehmergeschäften die Beweislastumkehr, wonach bei Mängeln innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe vermutet wird, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war, ausdrücklich abbedungen.
6.4. Für den Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haftet Stallprofi nur bei eigenem Vorsatz oder bei eigenem grobem Verschulden oder bei Vorsatz oder grobem Verschulden der für Stallprofi tätigen Erfüllungsgehilfen. Für Fälle leichter Fahrlässigkeit sowie bei Unternehmergeschäften für Fälle leichter Fahrlässigkeit und schlicht grober Fahrlässigkeit wird eine Haftung von Stallprofi zur Gänze ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist. In derartigen Fällen wird soweit dies gesetzlich möglich ist, eine Haftung der Stallprofi auf den Nettoauftragswert begrenzt und sind Vermögensschäden wie insbesondere entgangener Gewinn, Umsatzverluste oder Produktionsausfall von Stallprofi nicht zu ersetzen. Eine Haftung für Schäden aus einer etwaigen Verletzung des Kunden an Körper, Leib und Leben bleibt durch die obgenannten Haftungsausschlüsse unberührt. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
6.5. Die vorstehende Haftungsbegrenzung findet gegenüber Verbrauchern keine Anwendung, bei Schäden an einer Person, bei Mängeln nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des jeweiligen Produktes oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
6.6. Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder dergleichen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Stallprofi unzulässig.
6.7. Sofern Stallprofi ausdrücklich Garantien zugesagt hat, gelten diese nur bei sachgemäßer Verwendung der Ware, insbesondere fachgerechter Installierung, Montage und ordnungsgemäßer Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen, welche durch den Kunden oder durch den Kunden zurechenbare Dritte verursacht wurden. Für von Herstellern zugesagte Garantien gelten ausschließlich deren Garantiebedingungen.
6.8. Instruktionen, die in Prospekten, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Produkt- oder Wareninformationen gegeben werden sowie Pflege- bzw. Montageanleitungen sind, um allfällige Schäden zu vermeiden, vom Kunden strikt zu befolgen. Vor einer über die definierten Anwendungsbereiche hinausgehenden Anwendung wird ausdrücklich gewarnt.
6.9. Ausgenommen von den unter diesem Punkt vorgesehenen Haftungsbeschränkungen ist die nicht abdingbare Haftung für fehlerhafte Produkte, sofern dadurch ein Mensch getötet, verletzt oder an der Gesundheit geschädigt wird. Die Haftung für einen Sachschaden aus einem Produktfehler, insbesondere allfällige Regressschäden des Kunden gegenüber Stallprofi werden ausgeschlossen.
7. Ergänzende Geschäftsbedingungen für Montagetätigkeiten
7.1. Soweit Stallprofi über den bloßen Verkauf und der Lieferung von Waren hinaus ergänzende Leistungen, wie insbesondere Montageleistungen vor Ort bei den Kunden erbringt, kommen die unter diesem Punkt geregelten Geschäftsbedingungen für Montagetätigkeiten ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen zur Anwendung.
7.2. Stallprofi stehen sämtliche Urheber- oder Werknutzungsrechte an den von ihr erstellten technischen Unterlagen, Plänen und Anleitungen zu. Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den seinem Auftrag zugrunde liegenden Anwendungszweck. Eine anderweitige Verwendung oder eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Stallprofi nicht zulässig. Der Kunde hat die in seinem Auftrag erstellten Pläne zu prüfen und freizugeben und verlängert sich die vereinbarte Frist zur Fertigstellung einer Anlage um die Dauer der Prüfung und Freigabe durch den Kunden.
7.3. Die durchgeführten Montagearbeiten oder sonstigen Dienstleistungen werden nach tatsächlichem Zeitaufwand zu den jeweils vereinbarten und geltenden Stundensätzen verrechnet. Reisekosten und Spesen werden zu den von Stallprofi jeweils festgelegten Reisesätzen verrechnet. Stallprofi behält sich das Recht vor, vom Kunden vor Durchführung der Montage - oder Dienstleistungen Akontozahlungen zu verlangen. Der Umfang der Dienstleistungen wird in der Auftragsbestätigung umschrieben, wobei diese auf der Grundlage der Angaben des Kunden errechnet werden. Darüberhinausgehende Leistungen, die vom Kunden beauftragt oder im Rahmen der Montagetätigkeiten notwendig werden, werden gesondert verrechnet.
7.4. Die für die Montageleistungen durch Stallprofi notwendigen Vorbereitungsarbeiten, wie z. B. Elektriker- oder Bauarbeiten, sind vom Kunden so vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen, dass die Montage durch Stallprofi zu dem vereinbarten Termin begonnen werden kann, anderenfalls sich Stallprofi das Recht vorbehält, den Montagetermin zu verschieben und die dadurch entstehenden Mehrkosten an den Kunden zu verrechnen. Während der Dauer der Montagleistungen hat der Kunde die zur Aufbewahrung der Anlagenteile und des dafür benötigten Materials geeigneten versperrbaren Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Gefahr für ein Abhandenkommen dieser Gegenstände trägt der Kunde. Der Kunde hat selbst und auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass vor Beginn der Montagetätigkeiten sämtliche erforderlichen gesetzlichen und behördlichen Genehmigungen (insbesondere zu den Bereichen Brandschutz, Arbeitnehmerschutz, Unfallschutz, Bauschutz und Tierschutz) vorliegen und auch tatsächlich eingehalten werden. Soweit bauliche Maßnahmen erforderlich werden, sind diese von einem einschlägig konzessionierten Unternehmen durchführen zu lassen. Für die planmäßige Ausführung und die ordnungsgemäße Einhaltung der von Stallprofi erstellten technischen Unterlagen, Pläne und Anleitungen hat der Kunde oder das vom Kunden beauftragte Unternehmen selbst Sorge zu tragen. Für sämtliche Nachteile, die aus einer mangelhaften, nicht planmäßigen oder nicht fristgerechten Ausführung derartiger Arbeiten entstehen, hat der Kunde die Stallprofi in vollem Umfang schad- und klaglos zu halten.
7.5. Montagetermine, die vom Kunden innerhalb von 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, führen zu Stornokosten in Höhe von bis zu 30% der vereinbarten Auftragssumme.
7.6. Im Zuge der Montagearbeiten vom Kunden behauptete Mängel sind von diesem unverzüglich auf den Arbeitsberichten schriftlich zu verzeichnen. Nach berechtigter Feststellung eines von Stallprofi verursachten Montagemangels hat der Kunde Stallprofi die Gelegenheit zu geben, den festgestellten Mangel innerhalb angemessener Frist selbst zu beheben. Der Kunde ist daher nicht berechtigt, einen von ihm behaupteten Mangel selbst zu beheben oder von Dritten beheben zu lassen. Sollte nach Durchführung einer Mängelbehebung der festgestellte Mangel nach wie vor vorhanden sein, ist der Kunde berechtigt, eine verhältnismäßige Preisminderung vom vereinbarten Entgelt vorzunehmen. Für Bagatellbeschädigungen, wie z. B. Kratzer, Dellen, Bohrlöcher oder ähnlichem ist eine Haftung oder eine Preisminderung ausdrücklich ausgeschlossen.
7.7. Montagen bei den Kunden werden von Stallprofi grundsätzlich nur in unbelegten Ställen durchgeführt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann eine Montage auch in belegten Ställen vorgenommen werden, wobei der Kunde in derartigen Fällen allfällige durch eine solche Belegung der Ställe entstehende Mehrkosten zu tragen hat.
8. Datenschutz: Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
9. Rechtswahl und Gerichtsstand, salvatorische Klausel:
9.1. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder dem Vertrag gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtes als vereinbart. Dies gilt auch für Fragen über das Zustandekommen bzw. über die Auslegung der AGB und des Vertrages. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dem Kunden dadurch nicht der durch zwingende Bestimmungen seines Heimatstaates gewährte Schutz entzogen wird. Heimatstaat ist der Staat, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
9.2 Der für Kunden mit einem außerhalb der Republik Österreich gelegenen Wohnsitz ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen – soweit zulässig – das für 4600 Wels / Österreich sachlich zuständige Gericht.
9.3. Die Überschriften der in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen dienen nur der Übersichtlichkeit und dürfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Version 05/2025